Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Das mittelständische Unternehmen steht bei unserer Beratung im Mittelpunkt.
Wir beraten und betreuen unsere Mandanten bei allen unternehmerischen Grundentscheidungen, angefangen von der Gründung der Gesellschaft, der Umwandlung, dem Unternehmenskauf und –verkauf bis zur Unternehmensnachfolge.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Verhandlung und Gestaltung aller unternehmensrelevanten Verträge, bspw. Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge, Kauf, Werk- und Mietverträgen des Unternehmens und der Erstellung und Betreuung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei persönlichen Belangen des Unternehmers beraten wir unter anderem bei der Erstellung von Eheverträgen und Unternehmertestamenten, aber auch bei der Auseinandersetzung mit Mitgesellschaftern und im Haftungsrecht der Gesellschafter.
Rechtsanwälte