Notariat
In den Augen der Öffentlichkeit ist die notarielle Tätigkeit längst keine hoheitliche Amtshandlung mehr, sondern eine Dienstleistung für die Parteien. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes ist ein unparteilicher und verschwiegener Ansprechpartner der Parteien. Unsere Eigenschaft als Anwaltsnotare befähigt uns in besonderer Weise, beratend und gestaltend tätig zu sein.
Uns ist das vorbereitende Beratungsgespräch mit den Parteien , die Erörterung von Alternativen und die Folgenabwägung wichtig. Dies hat zur Folge, dass die Beurkundung einfach und zügig erfolgen kann.
Unsere Schwerpunkte im Notariat sind
• Erbrechtliche Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für
Privatpersonen und Unternehmer unter Einbeziehung des Erbschaftssteuerrechts
• Erstellung von Gesellschaftsverträgen
• Beratung und Vertragsgestaltung bei Grundstücksgeschäften sowie die Erstellung von
Vertragskonzepten bei der Errichtung und Veräußerung von Gewerbeimmobilien
• Gründung von Stiftungen
Wir helfen Ihnen im Erbrecht/ Familienrecht bei
• der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
• der Testamentseröffnung
• der Beantragung von Erbscheinen
• der Erbausschlagung
• Pflichtteilsverzichtsverträgen
• der Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen
• der Regelung vorweggenommener Erbfolge (z.B. Kinder-Immobilien-Gesellschaft)
• Beurkundung von Eheverträgen
Wir helfen Ihnen im Grundstücksvertragsrecht bei der
• Beurkundung oder Prüfung eines Immobilienkaufvertrages
• Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten
• Beurkundung von Übertragungsverträgen
• Aufteilung von Gebäuden in Wohnungs- und Teileigentum
Wir helfen Ihnen im Gesellschafts- und Vereinsrecht bei der
• Errichtung von Gesellschaften
• Handelsregisteranmeldungen
• Koordination der Gesellschaftsverträge mit Ihrem Testament
• Gründung von Vereinen und Anmeldungen zum Vereinsregister
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